Die BAFA-Förderung wurde wieder aufgenommen!

Sichern Sie sich die staatliche Förderung und sparen Sie bis zu 25 %!

BAFA-Förderung MARK

Die BAFA-Förderung für hocheffiziente Querschnittstechnologien wurde neu strukturiert, und das Antragsportal ist jetzt wieder verfügbar.

Gleichzeitig tritt eine neue Richtlinie in Kraft, die bedeutende Änderungen mit sich bringt. Diese Anpassungen wurden aufgrund der veränderten Haushaltslage seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil im November letzten Jahres durchgeführt.

Die wichtigsten Änderungen: (bitte klicken)

  • Künftig werden nur noch kleine und mittlere Unternehmen gefördert, während große Unternehmen nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Die Fördersätze wurden erheblich reduziert: Für kleine Unternehmen beträgt der Fördersatz nun 25 %, während mittlere Unternehmen nur noch 20 % erhalten.
  • Zukünftig ist es erforderlich, vor der Umsetzung des Projekts oder der Bestellung auf den Zuwendungsbescheid zu warten. 
  • Es wird nur noch der Austausch einer bestehenden Anlage gefördert, während die Förderung von Neuanlagen ausgeschlossen ist.

Zusätzlich gibt es u. a. folgende Nebenbedingungen: (bitte klicken)

  • Die Bestandsanlage muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz des antragstellenden Unternehmens sein. 
  • Sie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch voll funktionsfähig sein.
  • Die Altanlage darf nicht weiter betrieben werden. Ein Verkaufsbeleg oder Verwertungsnachweis muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis eingereicht werden. Der Verkaufserlös der Altanlage muss von den Kosten abgezogen werden. 
  • Bei der Antragstellung müssen künftig ein Angebot sowie ein Foto der Bestandsanlage zusätzlich hochgeladen werden.

Ausnahme für Wärmerückgewinnungsanlagen: (bitte klicken)

  • Auch neu installierte Wärmerückgewinnungsanlagen und Erweiterungen bestehender Anlagen werden gefördert – unter der Voraussetzung, dass die zurückgewonnene Wärme innerhalb des Betriebs genutzt wird.

Änderung bei der Förderung für Kältetrockner: (bitte klicken)

  • Bisher konnten Kältetrockner mit einem GWP < 750 mitgefördert werden. Hier gilt jetzt die Anforderung GWP < 150.

Derzeit sind uns Kältetrockner mit solchen Kältemitteln nicht bekannt. 

Ausweitung des Förderumfangs: (bitte klicken)

  • Erweiterung des Bewilligungszeitraums von 24 auf 36 Monate. Eine bis zu zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate ist auf Antrag möglich.
  • Erhöhung der De-minimis Grenze von 200.000 € auf 300.000 € Fördergelder in 3 Jahren.
  • Verlängerung der Laufzeit der Richtlinie und damit des Förderprogramms auf den 31.12.2028.

Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst:

BAFA-Förderung mit MARK Kompressoren

Weitere Informationen: